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Zwangsvollstreckung Bafög-Amt

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(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich glaube, dass du hier einem Irrtum erliegst: die Frist mit 1,5 Wochen für den Widerspruch richtet sich gegen die Vollstreckung beim Finanzamt. Wenn ich aber richtig liege, hättest du schon gegen den Bescheid des Bafög-Amtes Einspruch einlegen müssen.

Es wird dir nur jemand helfen können, wenn man den Sachverhalt kennt. Momentan wüsste ich auch nicht wogegen ich überhaupt Einspruch einlegen sollte. Wenn die Vollstreckung auf einem Titel basiert, kannst du dir Post ans Finanzamt sparen, denn die handeln rechtmäßig. Ich glaube eher, dass dein Problem ist, dass du viel Post vom Bafög-Amt bekommen hast ohne wirklich zu verstehen, was da abging. Und wenn ich tatsächlich richtig liege (das wäre schnell zu klären), solltest du auch schnell den Unterhalt an deine Tochter einstellen, denn den wirst du wohl nicht wieder sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 11:51
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