Hallo zusammen !
Man liest hier ja allerlei verschiedene Aussagen bezüglich einer Zwangsvollstreckung.
Aber: Was stimmt denn nun? Angenommen man ist kein Dauerkunde beim GV sondern eher gar keiner - ist es dann wirklich so das der gepfändete erst von einer Kontopfändung erfährt wenn es gesperrt ist - ohne das der GV vorher mal Kontakt aufnimmt?
Unter dem Aspekt das selbst bei einer unberechtigten Pfändung das wieder frei machen des Kontos locker 2 Wochen dauert kann das eine Familie ja ziemlich rein reißen.
Mal so als Gedankenspiel - angenommen die Ex gönnt der neuen Familie ihr Glück nicht und versucht auf diese Weise da mit unberechtigter Pfändung zu intrigieren .....
Könnte so eine Ex ja locker machen - zu holen ist nix, von daher könnte sie eine Strafe ja locker entgegen sehen ....
Moin,
eine Kontenpfändung läuft ohne GV. Und ja, das von dir beschrieben Szenario kann von einer Ex losgetreten werden, weil der Anspruch nicht geprüft wird. Allerdings kann hier eine betrügerische Bereicherungsabsicht greifen, die neben den Kosten der Vollstreckung plus evtl. Schadensersatz dann doch 'n Happen Geld kostet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!