Zwangsvollstreckung...
 
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Zwangsvollstreckungsunterwerfung

 
(@Brainstormer)

Liebe Leute,

im Rahmen der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hat sich seitens des Notars die Frage ergeben, ob dort eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung (welch eine Wortschöpfung) mit aufgenommen werden soll. Da ich meine Anwältin erst am Montag wieder erreichen kann, wollte ich hier kurz nachfragen, ob jemand weiß, was genau ich mir damit einbrocke oder ob diese Klausel besser weggelassen werden sollte.

Gruß
Brainstormer  

Zitat
Geschrieben : 09.02.2013 14:37
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brain,

ich kenn es so (da der Notar ja auch vollstreckbare Urkunden ausstellen kann), dass man dieses Mittel als zusätzliches "good will" und Ausgleichselement im Vertrag nutzen kann, um der anderen Partei "mehr Sicherheit" zu geben. Wenn wir von einem festbegrenzten Zeitrahmen reden. Aber da sollte auf jeden Fall die Anwältin draufschauen. Gruß INgo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 14:48
(@Inselreif)

Na ja, das heisst ja nur, dass man einen Titel schafft und (nach Zustellung) aus der Urkunde sofort vollstrecken könnte, wenn die Gegenseite (gilt ja -sofern zutreffend- für beide Seiten) nicht das zahlt, was drin steht. Anderenfalls wäre vorher noch ein Verfahren zu führen.
Da Du wahrscheinlich der bist, den es im Notfall trifft, ist das dann schlecht, wenn Du vorhast, die Vereinbarung anzufechten. Ansonsten bedeutet die Unterwerfung Sicherheit für die Gegenseite und damit eine gewisse Ruhe.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 14:54
(@Brainstormer)

Danke euch beiden.

Ok, dann geht es um den EU, der dort in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet festgelegt wird. Da ich nicht vorhatte, die Zahlungen zu verweigern oder später gerichtlich einklagen zu lassen, erscheint mir dieser Punkt also nicht wirklich nachteilig.

Gruß
Brainstormer 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

falls es Dich beruhigt: Eine Formulierung wie "...unterwerfe ich mich mit meinem gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung" steht auch in unzähligen Unterhaltstiteln. Es klingt martialisch, bedeutet aber nur, dass der Gläubiger bei ausbleibenden Zahlungen sofort pfänden kann und nicht erst langwierig herumprozessieren muss.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 15:40
(@Brainstormer)

Moin Martin,

ja, so hatte ich es jetzt auch verstanden.

Danke
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 16:00