Anrechnung von Eink...
 
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Anrechnung von Einkommen eines neuen Partners

 
(@newyorker)
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Hallo,

ich lebe derzeit von meiner Ex in Trennung und wir haben eine Scheidungsfolgevereinbarung vor einem Notar unterzeichnet, in welcher alle Aspekte einer Scheidung mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (das überlasse ich dann doch lieber dem Rentenverischerer) geregelt wurden. Unteranderem wurde eine klare betragliche Vereinbarung zum Kindes- und Ehegattenunterhalt getroffen.

Um das ganze rechtlich sauber zu halten, wurde eine Klausel mit aufgenommen, nach der eine Überprüfung des Ehegattenunterhalts von einem der Vertragspartner dann zulässig ist, wenn sich substanziell etwas an der Einkommenssituation ändert (Absicherung meinerseits gegen Arbeitslosigkeit o.ä.; Absicherung meiner Ex, falls ich überraschend Vorstand bei Daimler-Chrysler werde).

So weit, so gut. Jetzt planen meine neu ePartnerin und ich aber aufgrund eines Job- und Ortswechsels zusammenzuziehen. Sie arbeitet ebenfalls.

Meine Frage ist nun, ob ihr Einkommen im Falle eines Zusammenziehens meinen unterhaltsrelevanten Einkünften zugerechnet würde, oder das ganze unabhängig von einer neuen Lebensgemeinschaft sich nur auf mein Einkommen beschränkt?

Besten Dank

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Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2006 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus, New Yorker,

und herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für angehende Daimler-Chrysler-Vorstände.

Zu Deiner Frage kann ich Dich beruhigen: UNterhaltsrelevant ist und bleibt nur Dein eigenes Einkommen, wozu im übrigen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinserträge aus Vermögen gehören. Dein EK-Steuerbescheid ist da ein guter Wert. Das Einkommen Deiner Partnerin ist hierfür ohne Belang.

Allerdings wird - ich setze voraus, dass die Trennung noch relativ frisch ist - ab dem nächsten Jahr die Steuerklasse 1 auf Dich zukommen, und die bedeutet eine spürbare Verringerung Deines Netto-Einkommens. Das solltest Du entsprechend berücksichtigen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2006 19:51
 elwu
(@elwu)

Meine Frage ist nun, ob ihr Einkommen im Falle eines Zusammenziehens meinen unterhaltsrelevanten Einkünften zugerechnet würde, oder das ganze unabhängig von einer neuen Lebensgemeinschaft sich nur auf mein Einkommen beschränkt?

Hi,

letzteres. Und da deine neue Partnerin voll berufstätig ist kann dir nicht mal eine fiktive Ersparnis angerechnet werden.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2006 19:54
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@elwu

Weist du wo das geregelt ist, ich dachte immer, dass der Selbstbehalt in so einem Fall gekürzt werden kann ?

Gruss Theo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2006 21:18
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich darf mal auf dieses Urteil verweisen; eine "pauschale Reduzierung" des SB nur aufgrund des Zusammenlebens mit einer neuen Partnerin ist nicht zulässig.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2006 22:00
(@newyorker)
Schon was gesagt Registriert

Besten Dank an alle. Das ist sehr beruhigend.

Gibt es für die Antworten (ergänzend zum Thema Selbstbehalt) konkrete Aussagen in den Gesetztestexten oder seitens der Gerichte?

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2006 11:46