Hallo,
zuerst ein kurzer Rückblick: Ich bin nach 13 Jahren Ehe von meiner Ex geschieden, das war 2008. Aus der Scheidung bin ich als alleinerziehender Vater rausgegangen, hatte also richtig Glück gehabt.... Nun ist "die große" mittlerweile erwachsen und ich habe mit meiner neuen Lebenspartnerin nochmals ein Kind bekommen. Immer häufiger kommt das Thema Heirat auf den Tisch. Im Prinzip spricht nichts dagegen, meine Partnerin ist recht klar im Kopf und alles läuft sehr harmonisch. ABER: gebranntes Kind scheut das Feuer.... Was ist wenn es nach Jahren wieder in die Brüche geht? Wieder Scheidungskrieg? Das macht mir Angst. Meine Partnerin schlug nun vor, einen Ehevertrag zu schliessen.... Erstmal keine schlechte Idee. Meine Wünsche wären dann dabei: 1. das Wechselmodell, dann Kind wird abwechselnd von beiden Elternteilen aufgezogen 2. Ausschluss/Verzicht von nachehelichem Unterhalt und 3. Ausschluss/Verzicht von Versorgungsausgleich. Meine Partnerin wäre mit meinen Wünschen einverstanden. Ist sowas möglich ? Kann man sich in der Richtung absichern?
Gruß,
Dreamteam
Hallo,
wenn ihr bereits zu Ehezeiten die Kinderbetreuung des gemeinsamen Kindes paritätisch aufteilt so dass jedes Elternteil gleichviel arbeiten kann, dürfte das mit der Kinderbetreuung nach einer evtl. Trennung kein Problem sein. Damit dürfte auch kein nachehelicher Unterhalt anfallen.
Versorgungsausgleichausschluss, weiss ich nicht, da greifen eher gesetzliche Regelungen. Ist euer Brutto so unterschiedlich, dass dies überhaupt ins Gewicht fallen würde.
Was vermutlich nicht geht ist das Einverdienermodell jetzt und nach der Trennung Wechselmodell mit Vollzeit für beide. Das dürfte dann auch mit Ehevertrag problematisch werden.
Sophie
Moin,
Aus dem Bauch heraus:
1. Eher nicht, da die wechselseitige Erziehung ja dem Kindeswohl widersprechen könnte. D.H. ein Wechselmodell durchziehen, nur weil's irgendwo auf einem Blatt Papier steht, halte ich für schwierig.
2. NEIN, Falls Deine Frau nach einer evtl. Scheidung ohne Einkommen da stünde, wäre das ein Vertrag zu lasten Dritter, nämlich der Allgemeinheit, die via Hartz IV für sie aufkommen müsste und damit sittenwidrig.
3. Weiß ich nicht, aber geht das nicht ganz automatisch, und hat man da überhaupt Einfluss drauf???
Grüsse!
Jens
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
was die Sittenwidrigkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs angeht findet sich <a href="http://mainz-kwasniok.de/ehevertrag-scheidungsfolgevertrag/sittenwidrigkeit-von-ehevertr%C3%A4gen/>hier</a>" etwas. Im Prinzip ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich kann aber sittenwidrig sein.
Ich denke, dass für den nachehelichen Unterhalt ähnliches gilt. Bist Du Alleinverdiener, dann geht der Verzicht nicht durch, seid ihr beide berufstätig dann ist es möglich.
Beim Wechselmodell habe ich keine rechtlichen Bedenkne, es könnte aber Probleme geben, wenn das dann z.B. 13jährige Kind nicht will.
Aus meiner sSicht kann so ein Notarvertrag aufgesetzt werden, trotzdem kann es im Fall einer Scheidung anders kommen (eben doch sittenwidrig) und zum anderen schliesst es den Scheidungskrieg bestimmt nicht aus, wer will der findet immer irgendwas.
VG Susi
Servus!
1. Eher nicht, da die wechselseitige Erziehung ja dem Kindeswohl widersprechen könnte. D.H. ein Wechselmodell durchziehen, nur weil's irgendwo auf einem Blatt Papier steht, halte ich für schwierig.
Wenn sich die Eltern über Art und Umfang einig sind, sehe ich kein Hinderungsgrund, dies in den EV aufzunehmen.
2. NEIN, Falls Deine Frau nach einer evtl. Scheidung ohne Einkommen da stünde, wäre das ein Vertrag zu lasten Dritter, nämlich der Allgemeinheit, die via Hartz IV für sie aufkommen müsste und damit sittenwidrig.
Man kann meines Wissens prinzipiell darauf verzichten, ausser "in Zeiten der Not", daher eher: JA!
Versorgungsausgleich ist meines Wissens gesetzlich geregelt...zum Scheidungstermin kommt es erst, wenn hierüber dem Richter eine konkrete Aussage vorliegt. In meinem Fall (selbständig, keine Einzahlungen in gesetzliche Rentenkasse) habe ich auf den Versorgungsausgleich verzichtet und wurde vom Richter durchgewunken.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Dream,
wenn Du schon bedenken hast, würde ich es ehrlich gesagt lassen. Du bist gebranntes Kind und das wusste auch Deine Partnerin, als sie sich auf Dich eingelassen hat.
Schau Dir mal den Trennungfaq zum Thema Vorsorge an. Eine Heirat ist rechtlich nichts weiteres als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag. Du kannst durch einen Ehevertrag manche Härten abmildern, ganz ausschalten kannst Du sie aber nicht. www.trennungsfaq.com
Den Vorsorgungsausgleich kannst Du über einen Notarvertrag ausschließen. Dieser Punkt wird aber gesondert vom FamGericht überprüft. Das heißt konkret, dass meist etwas angeboten werden muss (Zahlungen, Abschluss Rentenversicherung o.a.) damit der Punkt dann auch durchgewunken wird. Gruß Ingo
Der einzige, minimal, wirksame Schutz ist das Wechselmodell schon während der Ehe zu vollziehen.
Beide gehen weiter arbeiten und beide kümmern sich in gleicher Weise um die Kinder.
Das schützt zwar auch nicht davor, dass deine "dann-Ex" sich die Kinder unter den Nagel und dir KU abverlangt aber zumindest beim EU verbessert es deine Chancen ein klein wenig, glimpflich davon zu kommen.
Und wenn du Glück hast, hat sich bis zu eurer Scheidung das Familienrecht schon ein kleines Stück weiter entrostet und verhindert nicht mehr ganz so impertinent das Wechselmodell.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eine Heirat ist rechtlich nichts weiteres als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag.
Hallo Ingo,
dann mal ganz dumm gefragt: Sollte ich wirklich noch einmal in die Verlegenheit kommen, dann heirate ich NUR kirchlich und nicht standesamtlich? Geht das eigentlich? Sorry, hatte mich bislang damit noch nie wirklich befasst...
Danke und Gruss,
gardo
Soll inzwischen auch gehen, ist dann aber natürlich ne reine Theaterveranstaltung.
Aber wenn's scheee macht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Dreamteam,
Im Prinzip spricht nichts dagegen, meine Partnerin ist recht klar im Kopf und alles läuft sehr harmonisch.
Vielleicht solltest du die Frage umkehren: Was spricht dafür?
Aus meiner Sicht gibt da nicht viel - außer der emotionalen Komponente.
Meiner Meinung nach sorgt eine Heirat sogar im Gegenteil dafür, dass die Beziehung schneller in die Brüche geht.
In einem überaus aufschlussreichen Buch, welches ich jedem Mann nur empfehlen kann (Info gerne per PM), beschreibt der Autor es sehr zutreffend so:
Das Rezept für eine stabile und liebevolle Langzeitbeziehung aus Sicht des Mannes ist einfach und lässt sich in aller Kürze so zusammenfassen:
Sorge dafür, dass sie sich deiner niemals völlig sicher sein kann. Betrachte eine Beziehung von nun an als einen Zustand, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Frau versucht, den Mann zu binden, es aber niemals ganz schafft.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
@storm
...wenn die Frau sich niemals ihres Mannes sicher sein kann, meinst du, dass sich da alle Frauen drauf einlassen?
Ich würde dem Mann gleich zu Beginn der Beziehung sagen, dass das für mich keine Beziehung darstellt. Wenn ein Partner, dann ein verlässlicher. Spielt er Spielchen oder lässt er sich eine Hintertür offen, dann kann er die auch gleich benutzen und gehen. Ich lasse mich ja auch ganz auf die Beziehung ein. Das gleiche erwarte ich von einem potentiellen Partner. Wenn der das nicht möchte, dann ist das so, das habe ich zu akzeptieren, ist aber für mich keine Beziehung die ich führen möchte.
Und so wie ich denken mit Sicherheit etliche Frauen.
Sophie
Moin,
dann auch mal mein Senf ...
Ehevertrag bei neuer Ehe, wie kann ich mich absichern ?
... ist die falsche Frage.
Über Sinn und Unsinn der Ehe lässt sich trefflich streiten.
Das Füreinander-Einstehen ist aber ein (wenn nicht das) Grundelement der Ehe selbst.
Bei einem Ehevertrag kann es deshalb nicht darum gehen, wie Du Dich absichern kannst, sondern lediglich wie Ihr Euch absichern könnt, um etwaiges Konfliktpotenzial (im Interesse BEIDER) zu vermeiden.
Was ein Ehevertrag diesbezüglich wert ist, lässt sich leider erst bei der Trennung sagen.
Dann wird geguckt, ob die seinerzeitigen Vertragsgrundlagen basierend auf dem Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Trennung (also unter Berücksichtigung der Veränderungen während der Ehe) noch passen.
Bezogen auf die von Dir angeführten Punkte:
1. Wechselmodell:
Wenn Ihr Euch heute gleichberechtigt und gleichverpflichtet um die Kindesbetreuung kümmert und das auch während der Ehe so weiterführt ... macht das Sinn.
Sobald sich einer von Euch aus dieser Parität verabschiedet, kann das (erfolgreich) in Frage gestellt werden.
2. Nachehelicher Unterhalt:
Wenn Ihr beide heute Vollzeit arbeitet und in etwa das gleiche verdient und das auch während der Ehe so weiterführt ... macht das Sinn.
Reduziert einer seine Arbeitszeit, um sich beispielsweise verstärkt um Haushalt, Kindesbetreuung oder Hobbyausübung zu kümmern, wird es eng.
Wenn schon heute ein Einkommensgefälle besteht, würde ich eher einen befristeten Anspruch aufnehmen.
3. Versorgungsausgleich:
Selbiges.
Bei Einkommensgefälle wäre es evtl. sinnvoll einen Ausschluss aufzunehmen, aber während der Ehe die Versorgungsunterschiede durch ergänzende private AV (auf Seiten des Geringerverdieners) aufzustocken.
Nicht genannt hast Du eine Regelung zum Vermögen.
Hier kann man über eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft" diskutieren.
Wozu ich in in jedem Falle raten würde (egal ob mit oder ohne Ehevertrag): Eine Aufstellung des Vermögens zum Zeitpunkt der Eheschliessung.
Um meine Sichtweise zur Ehe nochmal zu verdeutlichen:
Ich habe nichts gegen die Ehe an sich.
Ich halte sogar einen Großteil der gesetzlichen Regelungen nicht für ungerecht ...
... mein Kernproblem damit ist aber das Wischi-Waschi und die richterlichen Auslegungsmöglichkeiten.
Man schließt einen Vertrag mit ungewisser Laufzeit, ohne wissen zu können (!), was die Folgen sein können.
Wenn ein Partner, dann ein verlässlicher.
@Sophie:
Ich glaube nicht, dass der Autor dieses Satzes dem widersprechen würde.
Daß Verläßlichkeit und Vertrauen ein Grundelement jeder Beziehung sein sollte, dürfte unbestritten sein.
Die Frage ist nur: Welchen Einfluß hat ein Trauring auf eben diese Elemente ?
Gruß
United
Hallo,
Das Rezept für eine stabile und liebevolle Langzeitbeziehung aus Sicht
des Mannesder Frau ist einfach und lässt sich in aller Kürze so zusammenfassen:
Sorge dafür, dasssieer sich deiner niemals völlig sicher sein kann. Betrachte eine Beziehung von nun an als einen Zustand, der dadurch gekennzeichnet ist, dassdie Frauder Mann versucht,den Manndie Frau zu binden, es aber niemals ganz schafft.
Würdest Du so eine Frau heiraten wollen?
@all:
Der Sinn der Ehe ist Verlässigkeit, die Kunst ist es die Beziehung spannend zu halten. Keine Beziehung ist langfristig stabil, wenn sie ständig in Frage gestellt wird.
Das gilt übrigens auch für den Beruf, wer ständig nur befristet beschäftigt ist, kann sich nie sicher sein und arbeitet irgendwann auch entsprechend schlecht.
Ob man für die Beziehung einen Trauschein braucht ist sicher eine andere Frage, aber Versorgunsausgleich/Unterhalt auszuschliessen bedeutet eben auch, zu sagen "ich teile nicht mit Dir!" Ich will eine Beziehung solange es uns gut geht und wenn das aufhört, dann gehe ich. Sicher ist das für den, der abgeben soll nicht so einfach, aber der Sinn des Zusammenlebens besteht ja gerade im teilen.
Außerdem ist die Ehe für die "Ewigkeit" gedacht und nicht für die Scheidung, eben gerade für die Stabilität, dass man sich seines Partners in guten wie in schlechten Tagen sicher sein kann, dass die Kinder in sicheren Verhältnissen aufwachsen. Eine Scheidung ist nur der Notausstieg.
@deamteam: Wenn Du aber jetzt schon wieder an die Scheidung und deren Folgen denkst, ist eine Ehe aber vermutlich auch nicht das Richtige. Stelle Dir einfach mal vor, dass das was Du forderst und willst Deine LEbensgefährtin wöllte. Wie würdest Du Dich dabei fühlen?
VG Susi
Moin zusammen,
...wenn die Frau sich niemals ihres Mannes sicher sein kann, meinst du, dass sich da alle Frauen drauf einlassen?
Nein, aber mit dem Ziel einer stabilen und glücklichen Beziehung, wäre es durchaus in ihrem eigenen Interesse.
Ich denke dass auch du insgeheim keinen Partner möchtest, dem du dir vollkommen sicher sein kannst, den du vollständig berechnen und kontrollieren kannst.
Mit einiger Sicherheit würdest du deinen Partner nach einiger Zeit zunehmend unattraktiver finden.
Wenn ein Partner, dann ein verlässlicher.
[...]
Und so wie ich denken mit Sicherheit etliche Frauen.
Dann hast du mich missverstanden, denn selbstverständlich ist Verlässlichkeit eine Grundvoraussetzung für eine glückliche Beziehung.
Mir geht es vor allem darum, dass eine Heirat den möglichen Prozess einer Betaisierung eher fördert als hemmt.
Schau mal hier. In diesem "Witz" steckt mehr Wahrheit als einige glauben.
Würdest Du so eine Frau heiraten wollen?
Nein, aber ich würde auch keine Frau heiraten wollen, die nicht so ist. 😉
Wie du richtig schreibst, besteht die Kunst darin, eine Beziehung spannend zu halten. Das gelingt aber nicht durch eine Heirat.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin,
@deamteam: Wenn Du aber jetzt schon wieder an die Scheidung und deren Folgen denkst, ist eine Ehe aber vermutlich auch nicht das Richtige.
Sehe ich anders.
Dreamteam bedenkt in erster Linie die Folgen der Eheschliessung ...
... und unter Verweis auf den § 1353 BGB ist das nicht nur legitim, sondern ein Muß (worauf insbesondere ein ehemaliger Moderator durchaus zu Recht immer wieder hingewiesen hat).
Gruß
United
Moin.
Wie du richtig schreibst, besteht die Kunst darin, eine Beziehung spannend zu halten.
Ich denke, genau das ist in obigen Zitat gemeint! Eine positive Spannung, Überraschung und eben das gegenseitige ständige Kämpfen um die Beziehung der erfolgreiche Schlüssel ist!
Der Trauschein/ die Heirat ist dann tatsächlich nur noch eine emotionales Thema (und ein Steuersparmodell... :phantom:)
Die (finanzielle) Absicherung des Partners kann auch ohne Heirat gemacht werden.
Genauso wie eben die Folgen auch mittels Ehevertrag deutlich eingeschränkt werden können, trotz Heirat.
Ich würde dem Mann gleich zu Beginn der Beziehung sagen, dass das für mich keine Beziehung darstellt. Wenn ein Partner, dann ein verlässlicher. Spielt er Spielchen oder lässt er sich eine Hintertür offen, dann kann er die auch gleich benutzen und gehen. Ich lasse mich ja auch ganz auf die Beziehung ein. Das gleiche erwarte ich von einem potentiellen Partner. Wenn der das nicht möchte, dann ist das so, das habe ich zu akzeptieren, ist aber für mich keine Beziehung die ich führen möchte.
Und so wie ich denken mit Sicherheit etliche Frauen.
Für die Beziehung ist das richtig.
Aber eben kein Argument für eine Heirat (bzw. für die häufig nicht wahrgenommenen) Folgen einer Heirat!
Und wenn eine Frau (das kann übrigens auch andersherum sein...) heiraten will wegen der Absicherung, dann würden bei mir die Alarmglocken schrillen!
Bg, Toto
Also wir haben den Ehevertrag so gewählt, dass der Rentenausgleich im Falle einer Scheidung nicht zieht und das es nur Unterhalt geben soll, wenn der andere Ehepartner nicht arbeiten kann, weil z. B. das Kind behindert ist und Betreuung braucht.
Wird die Ehe durch Tod beendet, dann ganz normal Zugewinn.
Wir wollten damit ausschließen, das sich einer im Fall einer Scheidung bereichert. Da wir aber davon ausgehen zusammen zu bleiben, habe wir bei Tod eben den gesetzlichen Weg gewählt. So wird niemand benachteiligt, aber die Regelung ist klar. Wir haben das so mit einem Notar zusammen gemacht.
"Wird die Ehe durch Tod beendet, dann ganz normal Zugewinn."
Das Ding nennt sich dann aber Erbe, und umfasst eben grade typischerweise nicht nur den Zugewinn ...
Hallo!
Ich persönlich sehen einen Ehevertrag eher als eine ziemlich nutzlose Angelegenheit die nur vermeindliche Sicherheit vorgaukelt.
Das, wogegen man sich gerne absichern möchte, funktioniert gar nicht - oder ist nur unter Voraussetzungen möglich die eine entsprechende Vereinbarung direkt auch wieder sinnlos machen:
Verzicht auf UH: Das funktioniert nur dann, wenn ohnehin praktisch keine UH-Ansprüche vorhanden sind, da beide sowieso ein vergleichbares Einkommen haben. Sobald ein minderjähriges Kind im Spiel ist gilt ein UH-Verzicht per se als mindestens übermäßig benachteiligend, wenn nicht sittenwidrig.
Ähnliches gilt für den Versorgungsausgleich. Auf den kann nur dann verzichtet werden wenn die Versorgung ohnehin so reichlich ist das man ihn auch nicht wirklich braucht.
Leider hat sich die Rechtsprechung dahin entwickelt immer dann, wenn eine UH-Empfängerin laut einem Ehevertrag weniger UH bekommt als das Gericht ihr zusprechen würde zu entscheiden, das die arme arme Frau bei der Unterschrift des Vertrages die weitreichenden Folgen gar nicht absehen konnte, also der entsprechende Passus wegen übermäßiger Benachteligung unzulässig ist.
Gleichzeitig muss sich natürlich ein UH-Zahler, der sich zu einem höheren Betrag verpflichtet hat als eigentlich laut Rechtsprechung nötig sagen lassen er habe bei Unterzeichnung ja genau gewusst auf was er sich einlässt ...
Moin,
"Wird die Ehe durch Tod beendet, dann ganz normal Zugewinn."
Das Ding nennt sich dann aber Erbe, und umfasst eben grade typischerweise nicht nur den Zugewinn ...
Ich kenne die Formulierung eher anders herum ... wird die Ehe durch Scheidung beendet, dann entfällt Zugewinnausgleich.
Ist ein Beispiel für genau das:
Hier kann man über eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft" diskutieren.
Guckst Du z.B. <hier>:
So können die Partner zum Beispiel vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich nur für den Fall einer Scheidung entfallen soll. Stirbt einer der Eheleute, greifen wieder die gesetzlichen Regelungen und sichern dem überlebenden Partner seinen Steuervorteil.
Gruß
United