Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder euren Erfahrungen.
Der Sohn (6) meiner Freundin geht seit Herbst letzten Jahres in die 1. Klasse. Da an dieser Grundschule so einiges anders
läuft, wie ich es von meinen drei Kindern gewohnt bin, gibt es dort kein Zwischenzeugnis sondern eine Art Feedbackgespräch.
Es wird scheinbar zusammen mit Lehrerin, Eltern und Kind über die "Leistungen" des 1. Schulhalbjahres gesprochen und dabei
eine Art Zielvereinbarung getroffen.
Ich kenne das aus meinem Berufsleben - nun hält diese Vorgehensweise bereits Einzug in die 1. Klasse. Sei es drum....
Meine Freundin und der Kindsvater haben Gemeinsames Sorgerecht. Der Vater kann an dem Gespräch nicht teil nehmen.
Meine Freundin wollte nun mich bei diesem Gespräch dabei haben, da ich mit ihrem Sohn u.a. auch am Schulalltag teil habe.
Diverse Elternabende und auch ein Einzelgespräch (meine Freundin und ich) mit der Lehrerin stellten kein Problem für die
Schule/Lehrerin dar. Bei diesem Feedback Gespräch (und auch allen weiteren) kann ich nun scheinbar nicht mehr dabei sein, da dies
die Gesetzliche Lage nicht zu lasse.
Ich bin zwar nicht Sorgeberechtigt und "nur" der LG. Aber auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter, die im Besitz des Sorgerechts
ist, soll es die Gesetzliche Lage nicht erlauben an Elterngesprächen (im beisein der Mutter) teil zu nehmen? Ist das gängige Praxis?
Was habt ihr für Erfahrungen? Ich finde das Theater ziemlich Affig....das frühere Zwischenzeugnis war ja auch kein Geheimdokument,
in welches nur Sorgeberechtigte Einblick haben dürfen.... :knockout:
Grüssilies
ToPS
Hi ToPS,
der Mutter, die im Besitz des Sorgerechts ist,
Nein, das Sorgerecht haben Mutter und Vater gemeinsam. Nicht jeder ein bisschen sondern beide zusammen alles.
Du bist kein zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Beistand der Mutter. Die einzige Möglichkeit zur Teilnahme sähe ich daher darin, dass Vater und Mutter Dich dazu bevollmächtigen, wenn beide das als sinnvoll für das Kind ansehen.
Gruss von der Insel
Moin.
Zwei Anmerkungen:
eine Art Feedbackgespräch.
Es wird scheinbar zusammen mit Lehrerin, Eltern und Kind über die "Leistungen" des 1. Schulhalbjahres gesprochen und dabei
eine Art Zielvereinbarung getroffen.
Das darf ich bei unserem Kind auch seit 1,5 Jahren miterleben. Und bei aller Skeptik vorher, funktioniert das ganz gut! Bin echt überrascht und unser Kind (sowie die anderen Kinder, bei denen ich das in der Klasse beobachten kann) leben das voller Elan und Engagment! (Grund-)Schule funktioniert heute anders als der Blockunterricht vor 30 Jahre... 😉 darauf muss man sich als Eltern einlassen!
Ich bin zwar nicht Sorgeberechtigt
Dann ist das so hinzunehmen. Aber auch wenn der sorgeberechtigte Vater nicht teilnimmt, so wird Deine Freundin das schon alleine schaffen! Letztlich solltest Du auch die Schule/ die Lehrerin verstehen: Sie kann gar nicht einschätzen, ob Du nur kurzzeitige Lebensabschnittsgefährte der KM oder ein echte, engagierte soziale (Ersatz-)Vaterrolle einnimmst. Sie muss sich einzig und allein auf das durch das GSR dokumentierte rechtliche Verhältnis verlassen. Wie sollte sie denn sonst für 20 Kinder die Elternrolle überprüfen? Und irgendwann säßen dann KM + LG sowie KV mit Next und die Patentante, die sich um die schulischen Belange kümmert da 😉 Das ist nicht Sinn der Sache. Letztlich haben in diesem Feedbackback Kind und Lehrerin die größere und wichtigere Rollen! Deine Freundlin wird Dir schon berichten!
Kein Grund Schule, Lehrerin oder Konzept
ziemlich Affig....
zu finden.
Und einen Protokollbogen sowie eine schriftliche Leistungsbeurteilung am Schuljahresende gibt es ja auch noch. 😉
Gruß. toto
Hi,
ich schließe mich den Anderen an. Vor allem, es ist "nur" ein Feedbackgespräch in der 1.(!) Klasse. Es geht hier gelinde gesagt um "nix", wofür man einen Zeugen bräuchte oder was nicht ein Elternteil allein hinbekommt.
Ich würde da auch keine Emotionen drauf verschleißen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Bei uns Schwaben wird neues und ungewohntes oft sehr kritisch betrachtet, weshalb die Ablösung des Zwischenzeugnis
vielleicht etwas voreilig in Ungnade fällt.... :redhead:
Ich habe auch keinerlei Bedenken, dass meine Freundin dieses Gespräch nicht meistern könnte. Die Reaktion der Lehrerin
kam nur unverhofft, nachdem bereits mehrere Gespräche/Elternabende zwischen ihr und uns Problemlos stattfanden.
Auch habe ich ganz andere Verhaltensweisen von Schulen bei meinen Kindern erlebt. Denen war es Sch...egal, ob der
Partner von KM Sorgeberechtigt ist oder nicht....
Grüssilies
ToPS
Manche Lehrer übertreiben es auch einfach. Die wollen eben ihre Macht ausspielen. Anderen Lehrern wäre es vielleicht egal gewesen. Aber reg dich nicht zu sehr über sowas auf...
BVB 09 - Echte Liebe!
Hallo zusammen,
die Antwort von sebgerol gibt mir Anlass, noch einmal zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Das "Feedbackgespräch" hat meine LG allein übernommen. Das war auch nicht das Problem - es ging nur darum, dass sie mich gerne dabei gehabt hätte.
Zum Glück ist KV von LG´s Sohn kooperativ und hat eine Vollmacht ausgestellt, die es mir erlaubt in Zukunft bei derartigen Gesprächen (Schule, Arzt, etc.)
dabei zu sein. Somit sollte die Problematik in unserem Fall vom Tisch sein.
Grüssilies
ToPS
Moin,
folgende Aussage halte ich für gewagt:
da dies die Gesetzliche Lage nicht zu lasse.
Ich vermute mal, dass der Gesetzgeber an solche Details nicht gedacht hat bzw. es nicht ausformuliert hat. Im Zweifelsfall könntest du die Lehrerin ja mal nach dem Paragrafen fragen 🙂 Bin ja mal gespannt, wie sie auf die Vollmacht reagiert...
Hallo MontyPython,
auf diesen Paragraphen bzw. diese Antwort wäre ich auch gespannt. Dem Kind zu liebe, werde ich mir diese Rückfrage allerdings klemmen.
Die Vollmacht wurde (natürlich) mit den Worten "...sie müssen das verstehen, wir müssen uns auch absichern...." von der Lehrerin akzeptiert - für die Zukunft gibt es also diesbezüglich hoffentlich nichts mehr zu diskutieren...
Grüssilies
ToPS
Ich vermute mal, dass der Gesetzgeber an solche Details nicht gedacht hat bzw. es nicht ausformuliert hat. Im Zweifelsfall könntest du die Lehrerin ja mal nach dem Paragrafen fragen 🙂
Ich rate hier mal, einen Blick in das SchulG des jeweiligen Bundeslandes zu werfen. So gehören insbesondere Schulnoten zu den personenbezogenen Daten und dürfen ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern an Dritte nicht weitergeben werden. Da dürften sich die jeweiligen Länder ziemlich einig sein.
Die Lehrerin handelt hier völlig korrekt.
Das bettrifft vor allem auch die Mitwirkungsrechte also zB. auch die Wahl eines Elternbeirates. ToPS ist gemäß SchulG nicht wahlberechtigt, da kein Elternteil im Sinne des BGB.
Ein Lehrer, der Elterngespräche mit dem Next meiner Ex ohne meine Einwilligung führt, riskiert bei mir eine Anzeige wegen Verletzung des Datenschutzes.
VG
BP