Hallo, wir haben vor, uns ein Haus zu kaufen. Kreditnehmer sind wir beide, wobei der größere Anteil von meinem Mann kommt. Das Eigenkapital ist aber von mir. Da aus ertser Ehe Knder sind, würden wir gerne nur mich ins Grundbuch eintragen und für die Kinder einen Erbvertrag machen, damit die Exfrau erstmal außen vorbleibt und das Haus im Todesfalle meines Mannes erstmal nicht geteilt werden muß.
Machen das die Banken mi oder ist Grundbuch und Bank getrennt zu beachten. Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Es soll nicht heißen, daß die Kinder leer ausgehen, aber jedes Kind erbt schon ein Haus, so das erstrangig unser Kind im Todesfall von uns beiden das Haus erben soll.
LG Ilse
Hi Ilse,
ich denke mal, dass den Banken das egal sein dürfte, so lange sie eine Hypothek im Grundbuch gesichert haben und beide Keditnehmer die Keditverträge unterzeichnet haben. Schwierig dürfte es werden, wenn das Einkommen Deines Mannes für die Tilgung der Kredite maßgeblich ist, aber nur Du die Kreditverträge unterzeichnen möchtest.
Im Zweifel hilft hier einfach die Nachfrage bei Eurer Bank (aber nicht bei zu vielen Banken nachfragen sonst bekommt ihr einen negativen Schufa-Eintrag!).
LG Uli
Ich verstehe den Zweck der Uebung nicht.
Fuer eine Hypothek braucht man eine Grundbuch-Sicherheit, also warum nimmst Du nicht auch die Hypothek?
Ob die Banken das dann mitmachen, haengt von der Eigenkapitalquote ab. Bei wenig Eigenkapital ists zu zweit eventuell einfacher, die Hypothek zu bekommen, denn da haben die mehr Sicherheit. Fuer gaengige Hypotheken ist man naemlich immer auch persoenlich haftbar, nicht nur mit dem Grundbuch-Pfand.
Hallo, meine Überlegung war, daß wir den Grundbucheintrag auf Ehefrau machen, dem Mann lebenslanges Wohnrecht und unsere gemeinsamme Tochter als Erben,somit hätte jedes Kind später ein Haus.Sollten wir beide drinstehen gilt die zugewinngemeinschaft, d.h. wenn meinem Mann was passiert erbe ich die Hälte und 1/4 und die Kiddis die anderen 1/4? Das wäre dann auch noch zu überlegen wobei die Ex ja über die Kinder anteilig am Haus beteiligt wäre oder?
LG Sharmila
Sehr interessantes Thema, denn letztendlich geht es uns/mir genauso.... :knockout:
Hallo ilse,
wie wäre es, wenn ihr den Grundbucheintrag auf den Namen der Tochter macht und euch beiden einen "lebtäglichen Nießbrauch" eintragen lasst? Dann gehört das Haus heute schon der Tochter (wie gewünscht). "Erbschlachten" sind damit ausgeschlossen. Zudem (wenn der Staat mal wieder Geld braucht) fällt unseren Politikern wieder mal ein, dass sie die Steuerfreigrenzen der Erbschaftssteuer irgendwann senken. Und dann "erbt" Tochter neben dem Haus auch ne ganze Menge Steuerschulden.
Das birgt auch gewisse Risiken, diese sind aber abschätzbar.
Wenn dein Mann zwar nicht im Grundbuch steht, aber für die Hypotheken haftet, dann ist es für ihn ganz schlecht, solltet ihr euch mal irgendwann trennen (was ich euch wirklich nicht wünsche).
In diesem Fall kann er fleißig weiterbezahlen, kann aber seinen Hausanteil (da er nämlich keinen hat) auch nicht mit "Gewalt" zu Geld machen, z.B. mit einer Teilungsversteigerung. Also darf er zahlen und hat nichts davon - außer dem Wohnrecht. Das bringt ihm aber nix, sofern ihr euch nicht mehr "grun" wärd und du nicht ausziehen wolltest.
Gruß
Martin
Das Problem werden die Banken sein. Ein fünfjähriger im Grundbuch? Wir werden es wahrscheinlich so machen, entweder ich alleine wobei mein Mann Lebenslanges Wohnrecht hat, oder wir beide zusammen mit einem Erbfolgevertrag ,wie der dann aussehen soll, weiß ich allerdings noch nicht.
Wobei es mir bei dem ersteren wohler ist, da mein Mann durch seine erste Frau schon einmal geschröpft wurde und ich einfach Angst habe, daß mir, falls ihm mal was pasiert direkt der Anwalt auf die Pelle rückt und ich dann das Haus, wofür wir beide sparen und verzichten an sie,über die Kinder verlieren könnte.In den nächsten Jahren sind ja doch erstmal nur Schulden zu erben, aber was ist in 20 Jahren.
LG Sharmila
Sorry, habe mich verschrieben, meinte natürlich
LG Ilse
Hallo ilse,
Das Problem werden die Banken sein. Ein fünfjähriger im Grundbuch?
... und warum nicht? Die Bank trägt eine Grundschuld auf das Haus ein, damit hat sie sich schon mal abgesichert. So ihr denn beide für den Kredit unterschreibt (und damit haftet), ist die Bank 3-fach abgesichert. Ob du, dein Mann oder sonstwer im Grundbuch steht ist der Bank sowas von völlig egal!
Klar, in 20 Jahren (genauer: in 13 Jahren) könnte es dann Probleme geben. Wenn nämlich irgendwelche Unterschriften im Zusammenhang mit dem Haus geleistet werden müssen (z.B. Grundschuld für ein Darlehen zur Modernisierung), dann muss Eure Tochter unterschreiben. Das ist eines der Probleme, falls sie das nicht macht.
Und mit dem Haus könntest du dich mit einem "Berliner Testament" absichern. Ich weiß nicht ob das so heißt aber sinngemäß steht da drin dass im Todesfall eines Ehepartners der andere alles erbt. Die Kinder und alle anderen Erbberechtigten müssen erst mal warten bis beide tot sind.
Wenn du aber schon weißt wie ihr es machen wollt, warum fragst du dann?
Gruß
Martin
Hallo Martin, wissen tun wir im Moment nichts. Es sind alles überlegungen, wobei wir alle Möglichkeiten erwägen möchten. Wenn es keinen interessiert, wer im Grundbuch steht, haben wir ja evtl schon ein Problem weniger
Ich bin aber für jeden Tipp,Idee dankbar.
LG Ilse
Hallo ilse,
... und warum nicht? Die Bank trägt eine Grundschuld auf das Haus ein, damit hat sie sich schon mal abgesichert. So ihr denn beide für den Kredit unterschreibt (und damit haftet), ist die Bank 3-fach abgesichert. Ob du, dein Mann oder sonstwer im Grundbuch steht ist der Bank sowas von völlig egal!
N'Abend!
So einfach ist das nicht... arbeite im Bereich Baufinanzierung und würde bei einer Kreditentscheidung keinen 5-Jährigen als Eigentümer und Sicherheitengeber akzeptieren... da muss nämlich das Vormundschaftsgericht mitspielen und Ihr müsst denen mit guten Argumenten kommen. Das Vormundschaftsgericht muss die - überwiegend wirtschaftlichen- Interessen des Kindes abwägen und da liegt es dann an Euch, glaubhaft zu machen, dass der Kleine unterm Strich was davon hat (zB. Sicherung des Lebensmittelpunktes etc.).
Ein Kreditnehmer ist keine eigentliche "Kreditsicherheit", nur die Grundschuld zählt als solche...
Ihr habt - soweit ich es richtig verstanden habe - zwei Probleme: die Finanzierung und die gegenseitige rechtliche Absicherung.
Grundsätzlich würde ich Euch raten, Euch an einen Notar mit Schwerpunkt Grundbuchrecht zu wenden (je nachdem, in welchem Bundesland Ihr seid: in Baden-Württemberg gibt es eigene Grundbuchnotare, in anderen Bundesländern helfen Euch die Amtsgerichte weiter, bei denen die Grundbücher geführt werden).
Bei der Finanzierung habt Ihr nicht wirklich viel Spielraum. Eigenkapital spielt zwar eine Rolle, aber es gibt auch durchaus "100 %-Finanzierungen", sofern die Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer) auf alle Fälle aus EK bezahlt werden können. Ihr werdet - sofern Ihr beide berufstätig seid - nicht um die Unterschrift um den Darlehensvertrag herumkommen.
Wir sind in der gleichen Situation. Wir haben die Immobilie je zu 50 % erworben und per Testament die Kinder meines Freundes enterbt, so dass ihnen lediglich der Pflichtteil zustünde, solange sie a) bei ihrer Mutter wohnen und b) noch nicht volljährig sind. Eine Wohnung in unserem Haus ist an die Eltern meines Lebensgefährten vermietet. Im Fall der Fälle kann ihnen also auch nichts passieren, denn "Eigentum bricht Miete nicht", dh., wenn einem von uns etwas zustößt und das Haus verkauft werden müsste, könnten die Eltern weiterhin drin wohnen bleiben, weil der neue Eigentümer an die Einhaltung des Mietvertrages gebunden wäre (was natürlich zu einer eingeschränkten Verwertbarkeit beiträgt... wer kauft schon gern ein Haus, in dem eine Wohnung etwas günstiger als üblich vermietet ist?). Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Wohnrechte eintragen lasst!
Wenn du spezifische Fragen hast - vor allem hinsichtlich Baufinanzierung - dann melde dich einfach.
Goodnight, Cora
Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.