Neue Beziehung
 
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Neue Beziehung

 
(@pegasus1962)
Schon was gesagt Registriert

Mal ne Frage,
lese immer wieder das Ding mit der neuen Beziehung... heißt das denn, das wenn man geschieden ist und eine "neue"Beziehung eingehen würde (vielleicht sogar zusammenleben würde) man nur Nachteile hätte.
Das würde ja bedeuten, daß man nach aussen immer eine künstliche Distanz waren müßte um keine Nachteile zu haben... DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN ??!!

Möchte schließlich schon nochmal die Möglichkeit haben, eine Beziehung einzugehen, ohne finanziell abstürzen zu müssen..

Mailt mir bitte mal...

Gruß Andreas

Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 01:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nicht zwangläufig sind Nachteile vorhanden - nur, wenn's drauf ankommt.

Absenkung des SB wegen Mietersparnis nur als ein Beispiel. Mit der Unterhaltsrechtsreform ist die finanzielle Gleichstellung der Erstfamilie mit der Zweitfamilie geplant. Das heißt, es werden die Einkommen des Haushalts der Zweitfamilie genommen, also inkl. Zweitpartner(in). Usw. usf.

DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN ??!!

Doch, das ist so gewollt!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 01:41
(@mellipop)

Aber es geht,
und die Liebe und das neue Glück, die Zweisamkeit lässt die Probleme "Minderwertig" sein!!
Es kommt zwar zu reibereien, aber das Glück und der Spaß ist größeer, trotz allen und für beide Seiten.

mellipop

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 09:14
(@martin_h)
Zeigt sich öfters Registriert

Absenkung des SB wegen Mietersparnis nur als ein Beispiel. Mit der Unterhaltsrechtsreform ist die finanzielle Gleichstellung der Erstfamilie mit der Zweitfamilie geplant. Das heißt, es werden die Einkommen des Haushalts der Zweitfamilie genommen, also inkl. Zweitpartner(in). Usw. usf.

Soll das heißen, wenn ich durch Zufall eine wohlhabende Zweitpartnerin finde und mir ihr eine Familie gründe, meine Exfrau davon nur profitiert ?????????

[Editiert am 19/7/2005 von martin_h]

Wenn du mit einem geliebten Menschen streitest, bezieh dich immer nur auf die gegenwärtige Situation. Bring nicht die Vergangenheit mit ins Spiel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 12:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja mal ne richtig tolle Idee von der Regierung! Da kann ich ja gleich auch den Unterhalt für die Nachbarskinder mitüberweisen! 😡

Da bei uns ein Mangelfall vorliegt, solange ich nicht arbeiten gehe (Elternzeit), würde meine Stieftochter auch von meiner Arbeitsaufnahme profitieren, denn dann falle ich aus der Mangelfallberechnung raus, mein Mann ist keiner mehr und würde dann auch wieder den vollen Satz nach BT zahlen. Das ist ja auch total in Ordnung.

Wenn ich mir aber vorstelle, ich mache Karriere und davon profititert dann die Exfamilie, dann kommt mir der Kaffee hoch. Es ist ja alles gut und schön, aber ICH hab dieses Kind nicht in die Welt gesetzt und fühle mich in keiner Weise dazu verpflichtet, für ihren Unterhalt aufzukommen, wenn mein Mann das durch sein Gehalt schließlich tut. :mad2:

Ich sehe schon Schlagzeilen vor mir, wo wütende Zweitfrauen der Exfamilie nach dem Leben trachten *übertreib* :cul:

Vielleicht darf ich ja auch noch für den Unterhalt meiner geliebten Schwiegereltern aufkommen, wenn die ihre Kohle verpulvert haben? :gunman:

Ich glaube, wenn es soweit kommt, besinne ich mich auf meinen Ursprung als Frau und werde Heimchen am Herd. So basta, da hab ich auch genug zu tun!!

LG Lausebackesmama, sozial, aber nicht die Wohlfahrt

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 13:10
(@mascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo allerseits!

Absenkung des SB, wegen Mietersparnis bei "angeblicher" Gleichstellung.....puh...
Weiß jemand ab welchem gemeinsamen Gehalt dies in Frage kommt?

Kann mich da Lausebackesmamas temperamentvollen Äußerungen nur anschließen.

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2005 10:59