Hi,
bei mir gibs mal wieder Leben süßsauer..........
Ich habe eine neue, wundervolle Partnerin. Sie wohnt nur leider ~ 450 km von mir entfernt.
Damit hätten wir "süß" geklärt...... 😉
Nun sauer:
Sie ist wahrscheinlich schwanger. Eigentlich ja super schön, aber hier die Haken:
- Sie bekommt Hartz IV mit 1 Kind (11,5) aus vorheriger Beziehung
- mein Unterhalt für 3 Kinder (2x 9J., 1x 3J.) wird von Unterhaltsvorschusskasse bezahlt und meine Rückzahlung wurde mir noch nicht ausgerechnet :knockout:
meine Verdienstdaten (bin in den Niederlanden seit 7 Jahren angestellt!):
- netto 1330 .-
- muss ~90 Euro Krankenversicherung selbst zahlen
- Entfernung zum Arbeitsplatz 50 km
- bekomme arbeitgeberseitig 130 Euro Entfernungspauschale
Von daher hoffe ich, das der Landkreis mir ca 1100 Euro läßt.
Jetzt meine Fragen:
Was passiert mit ihrem Hartz IV und meiner Untervorschusskassenrate, wenn sie zu mir zieht?
Was bezahlt die ARGE ihr die ARGE beim Umzug zum Vater des Kindes............
Müssen wir was beachten, wegen meines Unterhaltes? Wird ihr Sohn da in die Berechnungen ein?
Gruss Stefan
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe wohnstdu in Holland. Daher denke ich, dass Deine Freundin in Holland kein "deutsches" Hartz IV bekommen wird.
Auch denke ich nicht, dass das JA in Holland Unterhaltsvorschuss leisten wird.
Auf Deine Frage ob die Arge den Umzug finanziert...vielleicht (es ist ja dann einer weniger der Geld bekommt).
Des Weiteren bist du ja dann einer weiteren Person zum Unterhalt verpflichtet, wie weit das aber jetzt in realen Zahlen aussieht,kann ich Dir leider nicht sagen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Nenene,
ich wohne in Deutschland....
Und sie will zu mir ziehen und dann natürlich irgendwann heiraten....... sobald wie möglich.
Meine Frage war mehr so die Richtung, in wie weit sich ihr Hartz IV wegen eheähnlichen Verhältnissen ändert und bei mir die Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse, da sich ja die Personen meines Haushaltes ändern..
Gruss Tuete
Hallo,
also wenn ihr zusammen zieht (ob verheiratet oder nicht) wird auch dein Einkommen angerechnet.
Ihr Mehrbedarf für alleinerziehende fällt weg.
Deine gesamten Einkünfte (alles) und ihre Einkünfte( evtl Unterhalt vom Vater des Kindes) werden als Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Davon sind abzuziehen:
Ca. 350 Euro für Dich, (die ganz genauan Zahlen hab ich gerade nicht)
350 Euro für sie
210 Euro für ihr Kind
210 Euro später für euer gemeinsames Kind.
600 Euro Warmmiete ( hängt davon ab wo ihr wohnt)
sind zusammen ca 1720 Euro
Von deinem Einkommen kannst du nochmal ca 350 Euro als Freibetrag abziehen.
Der Unterhaltsvorschuss, den Du evtl zurückzahlen musst, wird voraussichtlich nicht anerkannt.
Meine Rechnung 1330 +130 =1460
1460 -350 Freibetrag für Erwerbstätige= 1110 Euro
1110+ 320 Kindergeld ( schon für 2 Kids gerechnet)= 1430Euro
1720 Euro Bedarf abzügl. 1430 Einkommen = 290 Euro Rest
Sollte sie UH vom Vater beziehen wird dieser davon nochmal abgerechnet.
Was übrig bleibt zahlt die Arge
Dies sind wirklich nur ungefähre Zahlen.
Moin,
und im übrigen ... wenn Du nicht leistungsfähig bist, muss auch kein UHV zurück gezahlt werden. Das hängt aber davon ab, ob ein Titel existiert, Du zu dem Unterhalt aufgrund eines Urteils verdonnert wurdes, usw.
Wenn Du zuwenig verdienst, dann bist Du schlichtweg nicht leistungsfähig. Prüf den Bescheid des JA sehr genau, die haben auch Schwierigkeiten mit der richtigen Berechnung, vor allem wenn Väter zum Zahlesel degradiert werden.
Wie läuft der Umgang mit Deinen Kindern und wie weit wohnen die von Dir entfernt?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
erstmal heissen Dank für die Antworten und Sorry das ich jetzt erst jetzt antworte.... war bei meinem Sonnenschein und hatte einen Sohnemann mit 😉
Gruss Tuete75