Wir wollen den Neua...
 
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Wir wollen den Neuanfang!!!

 
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all,
ich hab da ein paar Fragen, hoffe auf Antworten und/oder Erfahrungsaustausch.

Zu meiner Situation:
Seit Januar 2004 getrennt und mittlerweile seit gut einem halben Jahr geschieden. Zog sich wegen ständiger Unterhaltsklagen meiner Ex, obwohl ich ab dem ersten Monat bezahlt habe.
Aus der Ehe ging unsere Tochter, jetzt 6 Jahre alt hervor. Meine Tochter ist seit ca. einem Jahr jedes WE bei mir und sonst bei jeder Gelegenheit, was ich sehr gut finde. Grund: Meine Ex kann sie schlichtweg nicht gebrauchen!! Aber nicht um zu arbeiten, sondern um zu leben!!!

Aber jetzt zum eigentlichen Thema.

Ich habe mich 8 Monate nach der Trennung neu verliebt. Meine große Liebe ist alleinerziehend und hat einen 4 jährigen Sohn und beide Kinder verstehen sich perfekt miteinander. Jetzt wollen wir den totalen Neuanfang und Erfüllung unserer Träume angehen und haben dazu eine für uns sehr wichtige Frage.

Wir wollen unbedingt bald zusammenziehen, denn das fehlt uns noch zu unserem Glück. Nur, wie ist das denn dann, denn meine Freundin arbeitet in Teilzeit und ich in Vollzeit und ich möchte nicht, dass dann meine geldgierige Ex auch noch meiner Lebenspartnerin an das Geld gehen kann. Davon haben wir nämlich beide nicht wirklich viel.

Ich kann mir jetzt vorstellen, am Angang hat sie noch wenig Chancen, aber was ist, wenn wir länger als ein, zwei, drei Jahre zusammenleben und vielleicht den Gang zum Standesamt wagen?

Habt ihr da Erfahrungen, Berichte, Urteile, usw. gesammelt, die unser Ängste, Bedenken ausräumen, dass die Ex alles zerstören kann. Zur Info, es ist ihr alles zu zutrauen, wenn es ums Geld geht.

Könnt mich auch gerne zu bereits bestehenden Beiträgen in den Foren verweisen, Hauptsache Information.

Freue mich auf Eure Einschätzungen.

Danke und Gruss, neuanfang (Mike)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 01:12
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo neuanfang,

kannst du den "normalen" Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle für deine Tochter zahlen oder zahlst du weniger als 135%?

Geht es nur um KU oder auch um Unterhalt für deine Ex?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 02:44
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

ich bezahle den KU, wie im Urteil festgelegt und EU. Ich kann das schon alles zahlen, es bleibt mir selbst halt fast nichts mehr, da ich auch Schulden abzahle, die ich noch vom Wohnungsbau vor der Ehe habe und die mir leider nur teilweise angerechnet wurden. Bin deshalb unter dem Selbstbehalt.

Uns geht es darum uns zusammen ein neues Leben aufzubauen, das bißchen von mir und das bißchen von ihr und dann das Beste daraus machen. Ich möchte nur nicht, dass plötzlich das Einkommen meiner Freundin zur Bemessungsgrundlage hinzu kommt und vielleicht sich meine Ex Mal ein wenig auf eigene Beine stellen muss und wir als "Familie" mit dem Sohn meiner Freundin und wenn meine Tochter bei uns ist, wird eh jedes WE sein eine Chance haben.

Ich hoffe es kommt einigermaßen verständlich rüber.

Gruß, neuanfang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 10:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo neuanfang,

zahlst du den Mindestunterhalt (100 oder 135 % KU gem. Düsseldorfer Tabelle fürs Kind; beim EU kenne ich mich da nicht so aus) ist es völlig egal, ob du alleine oder mit jemand zusammenlebst.

Bis vor kurzem war es so, dass im Mangelfall eine "Haushaltsersparnis" angenommen wurde und dein Selbstbehalt noch weiter gekürzt wurde. Es gibt ein neues BGH-Urteil, wonach genau dies aber nicht zuläsig ist.

Wie gesagt, das sind alles allgemeine Tipps. Genaueres kann man erst sagen, wenn wir die Zahlen kennen.

Allgemein kann deine "Ex" nicht direkt an das Einkommen deiner Freundin. Indirekt unter widrigen Umständen schon durch Herabsetzung deines Selbstbehaltes.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 14:23
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle 160% KU.

Kann mir jetzt noch besser geholfen werden, da dies jetzt bekannt ist.

Eigentlich nervt mich das ganze Thema  :crash: und ich habe mir vorgenommen, trotz der finanziellen Belastung und meiner Geldgierigen  :gunman: Ex das Beste aus meinem Leben zu machen. Nun mit der neuen Situation  🙂 muss ich mich in das Ganze wieder reindenken, aber es ist einfach zu wichtig hier gut vorbereitet zu starten.

Gruss @all

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 18:22
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

an sich bräuchte es folgende Infos:

- Nettoeinkommen
- Höhe Kindesunterhalt
- Höhe Ehegattenunterhalt
- Schulden (nichtanrechenbare und anrechendbare in Summe).

Prinzipiell kann aber gesagt werden, dass bei Erfüllung des Kindesunterhaltegelsatzes (135%) keine Absenkung des Selbstbehaltes stattfindet - sofern man einen vernünftigen Richter hat. Ansonsten kann man nur sagen, dass mit erreichen des 8. Lebensjahres die Ex teilzeiterwerbspflichtig wird, eventuell würde es sich lohnen, solange zu warten, um auf der "sicheren" Seite zu sein.

Gruß Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 20:33
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Was sind anrechenbare und nicht anrechenbare Schulden? Die Schulden entstanden wärend der Ehe, auch wenn meine Ex das gerne vergißt.

Nettoeinkommen = gestzliches, bevor KV, usw. abgezogen wird, oder?

Werden eigentlich Dinge, wie private Altersvorsorge, wenn einmal angerecht, bei neuen Berechnungen genauso berücksichtigt?

Netto = 2300,- mtl. und ich habe 13,5 Einkommen p.a.
Das wurde bei der letzten Berechnung zu den Standardsachen, wie Beruflicheranreiz vom Einkommen abgezogen.
angerechnete Altersvorsorge EUR 150,-
angerechnete Fahrkosten zur Arbeit EUR 360,-
mtl. Belastung Schulden, nur Zinsen EUR 307,97
Aus dem Ganzen resultierte dann folgender Unterhalt:
KU EUR 327,-
EU EUR 520,-

So, jetzt bin wohl transparent.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß, neuanfang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 21:32