Moin,
ab Dezember werde ich keine Einnahmen mehr haben. Deshalb habe ich jetzt mal einen ALG II-Rechner bemüht und danach würde ich rund 200 Euro bekommen, die jetzige Wohnung ist angemessen. Mein Mann und ich haben beide Steuerklasse IV.
Mein Mann ist seit 28 Jahren vollzeit berufstätig und war noch nie einen Tag arbeitslos. Er würde also von heute auf morgen ohne jeden Puffer ins ALG II geschmissen werden, das finde ich persönlich schon mal einen Hammer. Zudem müßte sein Arbeitgeber zusätzlich zur Lohnabrechnung jeden Monat für die Agentur für Arbeit extra erstellen, da das Einkommen jeden Monat anders aussieht (Stundenlohn). Dadurch würde auch die AfA jeden Monat eine neue Berechnung machen, also Streß ohne Ende.
Dann kam ich auf die Idee, dass wir die Steuerklassenkombi III/IV nehmen könnten. Damit hätte mein Mann 250 Euro mehr ausgezahlt und wir wären so grad über dem ALG II-Level. Einwand meines Mannes: Dann wird der KU demnächst auch von Steuerklasse III berechnet und dann hat uns das genau gar nichts gebracht und wir müssen trotzdem ALG II beantragen.
Wie würdet ihr entscheiden? Ist es wirklich so, dass dann auch der KU nach Steuerklasse III berechnet wird und wir überhaupt keine Möglichkeit haben, aus dieser Tretmühle rauszukommen?
Dass ich noch einen Job finde, hab ich mir abgeschminkt. Ich habe seit einem halben Jahr eine ICH-AG in meinem Beruf mit fast Null Einnahmen, uns hält der Existenzgründungszuschuss momentan über Wasser.
Gruß
eskima
Grüß Gott ;-),
Ist es wirklich so, dass dann auch der KU nach Steuerklasse III berechnet wird
So als Nichtfachfrau an der Ecke: Ja.
Zumindest wird bei uns so der KU berechnet.
Dass ich noch einen Job finde, hab ich mir abgeschminkt. Ich habe seit einem halben Jahr eine ICH-AG in meinem Beruf mit fast Null Einnahmen, uns hält der Existenzgründungszuschuss momentan über Wasser.
*örgs*
Liebe Grüße,
Tina *leider auch ideenlos*
Es ist zu fragen, wie stark Erwachsene sein müssen, um für Kinder einen Raum freizuhalten, damit diese ihre eigene Persönlichkeitsentwicklung haben können und nicht von Erwartungen und Repressionen deformiert werden. (Dörner&Plog)
Hallo Eskima 🙂
ich weiß jetzt nicht, ob das Amt Euch sogar anweisen könnte in dem Fall die Steuerklasse III zu nehmen. Vorallem, wenn ihr dadurch grundsätzlich erstmal nicht ALG II bedürftig werdet.
Sicher würde der KU nach STKL III berechnet. Aber erst dann, wenn die KM das spitz kriegt und eine Neuberechnung verlangt. Mitteilen muß Dein Mann das nicht 😉
Ich gehöre mit meiner Familie (Männe und Mausi * 04/05) ab 01.07 auch zu den Alg II Empfängern, obwohl ich bei diesem Verein sogar selber arbeite (bin zur Zeit in Elternzeit) und mein Mann Vollzeit erwerbstätig ist. Tja, was soll´s, der Staat will es so, nur durch die Unterhaltszahlungen sind wir Alg II bedürftig....und das nehmen wir auch in Anspruch. Ich schnalle mir mein Kind jedenfalls nicht mit 9 wochen auf den Rücken und gehe arbeiten.....
Aebr die Abänderungsklage läuft schon und ratenfreie PKH wure auch schon bewilligt 🙂
[Editiert am 23/6/2005 von Ronja]
LG
Ronja