Das Kammergericht (KG) ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Der Kammergerichtsbezirk umfasst das vollständige Gebiet des Bundeslandes Berlin. Zu dem Bezirk gehören ein Landgericht und elf Amtsgerichte. Die Strafgerichte erster Instanz sind im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit beim Amtsgericht Tiergarten eingerichtet, Familiengerichte bestehen bei den Amtsgerichten Pankow/Weißensee, Tempelhof-Kreuzberg und Schöneberg. Das Gericht für Landwirtschaftssachen ist beim Amtsgericht Schöneberg eingerichtet, das auch erstinstanzlich für alle Abschiebehaftsachen zuständig ist.
Quelle: wikipedia
© vatersein.de - Alle Rechte vorbehalten! Keine Veröffentlichung ohne Zustimmung!