Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist das Oberlandesgericht des Landes Freie Hansestadt Bremen und somit Teil der bremischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wurde am 15. Juli 1947 errichtet. Zuvor war das den bremischen Gerichten übergeordnete Gericht das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg, beziehungsweise zuvor das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in Lübeck. Die durch die US-amerikanische Militärregierung unterstützte Gründung eines eigenen bremischen Oberlandesgerichts wurde allgemein als Akt zur Festigung der Eigenstaatlichkeit Bremens verstanden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat seinen Sitz in Bremen. Sein Bezirk entspricht dem Gebiet des Bundeslandes Bremen. Für bestimmte Angelegenheiten, etwa Staatsschutzsachen und Binnenschifffahrtssachen, hat es jedoch durch Staatsvertrag Zuständigkeiten an das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg abgegeben.
Quelle: wikipedia
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