Das Oberlandesgericht Dresden ist das oberste Gericht der sächsischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wurde zum 1. Januar 1993 vom Freistaat Sachsen wieder eingerichtet.
Im Jahr 1952 wurden die Oberlandesgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert. Nach der Wiedervereinigung wurde das OLG Dresden im Jahr 1993 wieder errichtet.
Seit 2001 ist das OLG Dresden im Ständehaus untergebracht. Der Präsident des Oberlandesgerichts fungiert als Hausherr in diesem Gebäude, in dem neben dem OLG auch weiterhin das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen seinen Sitz hat und der Sächsische Landtag Räume unterhält.
Quelle: wikipedia
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