Das Oberlandesgericht Koblenz ist eines von zwei Oberlandesgerichten (OLG) des Landes Rheinland-Pfalz. Es bildet zusammen mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
Der Gerichtsbezirk liegt im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz und umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Der beim Oberlandesgericht Koblenz gebildete Senat für Staatsschutzsachen ist neben allen Fällen aus Rheinland-Pfalz, aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Saarland, auch für saarländische Staatsschutzsachen zuständig.
Die Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz, der mit kartellrechtlichen Berufungsverfahren und mit Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen befasst ist, sowie die des Senats für Baulandsachen erstrecken sich auch auf den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Quelle: wikipedia
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