Ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt vom User Milan.
1. GRUNDSÄTZE
1.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind.
1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.
1.3 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von -Name des Kindes- ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.
1.4 Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung gegeben werden sollten.
2. BETREUUNG
2.1 Es ist das Recht von -Name des Kindes-, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, von Freitag nach Kindergartenschluss bis Montag früh zu besuchen. Dieser bringt -Name des Kindes- Montag früh in den Kindergarten.
2.2 Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von -Name des Kindes- nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen.
2.3 -Name des Kindes- wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet.
3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG
3.1 Die erste Hälfte der Sommerferien verbringt -Name des Kindes- mit seiner Mutter, die zweite Hälfte verbringt er mit seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.2 -Name des Kindes- entscheidet nach seinem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil er die Herbstferien verbringen möchte. Bis dahin verbringt er sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit Vater oder Mutter.
3.3 Während der Weihnachtsfeiertage verbringt -Name des Kindes- den 24.12. bis 18:00Uhr mit seinem Vater, die restliche Zeit bis zum 30.12. mit seiner Mutter. Vom 30.12. bis einen Tag vor Kindergartenbeginn im Januar verweilt -Name des Kindes- bei seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.4 -Name des Kindes- verbringt die Osterferien bei seinem Vater und die Pfingstferien bei seiner Mutter. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN
4.1 Soweit die Geburtstagsfeier für -Name des Kindes- nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, hat diese im Jahr 2007 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit -Name des Kindes- nachzufeiern.
4.2 -Name des Kindes- verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachtet dort.
4.3 Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten von -Name des Kindes- (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.
4.4 Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von -Name des Kindes- (Reitkurs o.ä.) welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.
5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN
5.1 Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von -Name des Kindes- zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
5.2 Spontane Wünsche von -Name des Kindes- nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.
5.3 Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für -Name des Kindes- relevanter Beziehungen zu respektieren ist.
5.4 -Name des Kindes- wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.
6. RAHMENBEDINGUNGEN
6.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von -Name des Kindes-, bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
6.2 Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfe und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
6.3 Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von -Name des Kindes- verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
6.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners -Name des Kindes- gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.
Unterschriften