Die Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2008, gelten über den 1.1.2009 hinaus unverändert fort.
Soweit darin auf die Tabelle in Anlage I verwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2009 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2009 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlbetragstabelle in Anlage II ist für die Zeit ab 1.1.2009 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Anlage III bleibt unverändert, weil sie allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher Tabellensätze das geschieht, kommt es nicht an.